Promifotograf – Promifotos München

Prominente fotografieren

Sie sind prominent und möchten professionelle Fotos für Ihre Schaupieleragentur, Ihre Webseite, Bewerbungen für Schauspieljobs oder Ähnliches? Ich fotografiere Sie an einer Location Ihrer Wahl, im Studio oder an einer Outdoor-Location. Wir haben Erfahrungen mit Künstlern, Schauspielern und Prominenten. Beispiele finden Sie wie folgt:

Schauspielerfotos

Zu unserem Portfolio gehören z.B.

der Starfotogaf und Schauspieler Roger Fritz

oder die Schauspielerin und Autorin Toni Netzle

 

Fotografie

Prominente zu fotografieren, ist gar nicht so einfach, als man denkt. Steht ein Auftritt an, säumen viele Hundert Fans die Straßen, an den Star herankommen kann der Fotograf nicht. Und hat man einen Prominenten fotografiert, meldet sich unter Umständen die Rechtsprechung. Fakt ist, bei öffentlichen Anlässen ist es erlaubt, Prominente auch ohne ihre Einwilligung zu fotografieren. Diese Fotos darf der Fotograf auch veröffentlichen.

Prominente im Supermarkt fotografieren: nicht erlaubt

Anders verhält es sich, wenn Fans einen Prominenten im Supermarkt, der Diskothek oder in einem Restaurant sehen. Fotografieren sie ihn ohne seine Erlaubnis, verletzen sie sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild. Das gilt hauptsächlich, wenn die Fotos im sogenannten geschützten Intimbereich des Prominenten gemacht wurden. Fakt ist: Auch Promis haben ein Recht auf ihre Privatsphäre. Zur Privatsphäre gehört auch die Hochzeit eines Promis. Auf seiner privaten Hochzeit dürfen ohne seine Einwilligung keine Fotos gemacht werden. Fotografieren Fans dennoch, greifen sie unerlaubt in seine Privatsphäre ein.

Bildveröffentlichung nicht erlaubt

Wer also Prominente im Supermarkt, auf der Straße oder im Café fotografiert, kann dies gerne tun. Er darf die Fotos nur nicht veröffentlichen. Das gilt auch für Fotos, die vor einiger Zeit im privaten Bereich aufgenommen wurden (Az. 7 O 1997/04 LG München).
Bilder von Prominenten dürfen nach dem Gesetz betreffend der Urheberrechte an Werken der bildenden Künste und der Fotografie, Kunsturhebergesetz, (§ 22 KunstUrhG) nicht ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht oder verbreitet werden. Für Prominente aus Film, Fernsehen und Sport gilt dieser Paragraf nur eingeschränkt. Wenig hilfreich ist der Paragraf 23 KunstUrhG, der die Verbreitung von Bildern der Zeitgeschichte, zu denen auch Promis zählen, ohne deren Einwilligung gestattet. Aber auch dieser Grundsatz hat nur eine eingeschränkte Geltung.

Prominente öffentlich fotografieren (z.B. in München beim Filmball)

Prominente fotografieren Fotografen am besten bei öffentlichen Auftritten. Treffen sie Promis auf der Straße oder im Restaurant, ist ein Nachfragen, ob man fotografieren darf, ein Akt der Höflichkeit. Promis sind nicht prominent, weil sie sich verstecken, sondern weil sie sich der Öffentlichkeit gerne präsentieren. Die allerwenigsten Promis weisen die Bitte ihrer Fans ab und stellen sich gerne für ein Foto zur Verfügung. Sie gestatten auch Fotos, auf denen sie gemeinsam mit dem Fan abgebildet werden. Auch wer bereits ein Star bei Film oder Fernsehen ist, braucht für seine Agentur immer ein aktuelles Foto. Prominente gehen für diese Aufnahmen zu einem professionellen Fotografen, der ihre Vorzüge ins rechte Licht rückt. Diese professionellen Fotografen haben etwas gemeinsam: Sie können schweigen. Egal, wie viele Fototermine notwendig waren, um ein Foto zu schießen – das bleibt immer ein Geheimnis zwischen Promi und Fotografen. Wenn ein Prominenter bei einer öffentlichen Gala in München abgelichtet wird, ist das für den Fotografen keine Problem, die Bilder zu nutzen.